Ab dem 5. Dezember 2025

Es ist offiziell:
Die NIS2 ist in Kraft!

Seit dem 5. Dezember 2025 gilt das nationale Umsetzungsgesetz der NIS2 und verpflichtet viele Unternehmen zur Einhaltung strenger Vorgaben.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Umsetzung der NIS2-Richtlinie – durch ganzheitliches Risikomanagement, klare Sicherheitsrichtlinien und Maßnahmen zum Schutz der Werte Ihres Unternehmens.

Rechtzeitig handeln

Die NIS2 betrifft mehr Unternehmen, als viele vermuten. Gehört Ihres dazu?

Seit Dezember 2025 ist die NIS2 in Deutschland in Kraft

Mit der Umsetzung der NIS2-Richtlinie sind Unternehmen aus 18 Sektoren verpflichtet, ihre Sicherheitsstandards zu überprüfen und zu stärken.

Betroffene Sektoren:

  • Verarbeitendes Gewerbe, Chemie, Ernährung, Gesundheit
  • Entsorgung, Wasserversorgung, Energie
  • Transport, Post, Forschung, Weltraum
  • Finanzwesen, Banken, Bundesverwaltung
  • Digitale Infrastruktur, Digitale Dienste, Verwaltung von IKT-Diensten

Pflicht zur Registrierung und Selbsteinschätzung

Mit Inkrafttreten der deutschen Gesetzgebung am 5. Dezember 2025 beginnt eine 3-monatige Frist zur Registrierung als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung.

Wichtige Einrichtung

Ab 50 Mitarbeitenden oder > 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme.

Besonders wichtige Einrichtung

Ab 250 Mitarbeitenden oder > 50 Mio. € Umsatz und > 43 Mio. € Bilanzsumme.

Sind Sie von der NIS2 betroffen?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen unverbindlichen Selbsttest an, mit dem Sie eine erste Einschätzung erhalten.
Hier gelangen Sie zur NIS2-Betroffenheitsprüfung (externe Webseite des BSI).

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

  • Die NIS2-Richtlinie gilt für Ihr Unternehmen, wenn es den wichtigen oder besonders wichtigen Einrichtungen zugeordnet wird. Hierzu gehören beispielsweise Stromversorger, Banken und große Lebensmittelhersteller. Sie müssen sich beim Bundesamt registrieren.
  • Ihr Unternehmen ist verpflichtet, wichtige Systeme und Prozesse gegen Störungen und Ausfälle zu schützen. Hierzu müssen Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel die Einführung eines Risikomanagements und die Schulung Ihrer Mitarbeitenden.
  • Außerdem gelten strenge Meldepflichten, wenn im Unternehmen große Sicherheitsvorfälle auftreten. Diese müssen innerhalb 24 Stunden gemeldet und spätestens einen Monat nach dem Vorfall in einem Abschlussbericht dokumentiert werden.

Unsere Dienstleistung

Wir unterstützen Unternehmen bei der effizienten Umsetzung der NIS2-Anforderungen und integrieren angepasste Compliance-Prozesse in die Unternehmensstruktur.

Optional prüfen wir als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) parallel, ob alle Maßnahmen auch datenschutzkonform ausgestaltet sind – für ein ganzheitliches und rechtssicheres Sicherheitskonzept.

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In ganz Deutschland für unsere Kunden unterwegs

Wir unterstützen unsere Kunden in ganz Deutschland. Vom Norden bis in den Süden.

Icon eines Arbeiters mit Helm

Auswahl und Aufbau eines geeigneten Managementsystems

Das System wird individuell auf jedes Unternehmen ausgerichtet.

Icon einer Waage

Angemessene Leistung für entsprechend angemessene Preise

Sie bekommen das, wofür Sie bezahlen. Wir machen keine falschen Preisversprechungen.

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Verfügbarkeit als externe Beauftragte für Informationssicherheit

Unsere erfahrenen Spezialisten arbeiten zuverlässig und verantwortungsbewusst.

Das ISMS NIS2-konform erweitern

Zur Einhaltung der Meldepflichten und Sicherheitsanforderungen ist ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS) erforderlich, das um folgende Punkte erweitert werden muss:

  • Schulung der Geschäftsleitung
  • Erweiterte Risikoanalyse für alle Gefahrenlagen
  • Aufbau eines Lieferketten-Compliance-Programms
  • Auditfähige Prozessdokumentation
  • Form- und fristgerechte Meldung von Sicherheitsvorfällen an Behörden

Fragen oder mehr?

Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.

Unsere Experten nehmen sich für jede Kontaktaufnahme viel Zeit, um Ihnen alle Fragen bestmöglich beantworten zu können.